Die sog. Stabstelle Recht des Landkreises Gießen, hat nun schon des öfteren Journalisten und den Herausgeber einer sog. Mitmachzeitung unter Androhung rechtlicher Konsequenzen, aber ohne genaue Begründung, aufgefordert Berichte von Betroffenen, die allesamt nachprüfbar sind, zu löschen oder zurückzunehmen. In den Berichten geht es um rechtswidrig Inobhut genomme Kinder und den Aufwand den das Jugendamt treibt um diese Kinder in Einrichtungen zu belassen ohne Rücksicht auf das Kindeswohl. Die Eltern werden gnadenlos und mit allen Mitteln ins soziale Abseits und den wirtschaftlichen Ruin getrieben. Gutachten und Arztberichte die das Gegenteil von dem was das Jugendamt sich ausgedacht hat bestätigen werden unter den Tisch gekehrt.
Leider nimmt immer öfter das Jugendamt auf Verdacht nach dem §1666 wegen einer vermeintlichen Gefahr im Verzuge, die Kinder weg. Da dann die sich anschließenden Gerichtsverfahren beim Familiengericht statt finden, haben Eltern die normalen Rechte angeklagter Bürger nicht. Es wird ja angeblich nur geholfen und nicht bestraft. (Aber die meisten Kinder und Eltern empfinden die jahrelange oder lebenslange Zwangstrennung als Strafe) Es gibt keine Beweispflicht des Jugendamtes. Es reicht die Empfehlung des Jugendamt gegenüber dem Gericht, Kinder den Eltern zu entziehen.Völlig unschuldigen Eltern und die erst recht unschuldigen Kinder werden auf Verdacht getrennt. Das ist gegen das Grundgesetz. Das Grundgesetz garantiert den Schutz der Familie und gibt den Eltern die Pflicht der Versorgung und Erziehung der Kinder. Ich möchte, dass alle Sorgerechtsentzüge unter Strafrechtbedingungen noch mal durchgeführt werden, und alle Kinder von unschuldigen Eltern zurückgegeben werden. Und in Zukunft sollten Kinder nur per Strafrecht entzogen werden mit der gleichen Sorgfalt der Beweisführung einer Straftat ,die ja den Eltern beim Jugendamt vorgeworfen wird. Der Staat muss beweisen, dass die Eltern ihr Kind misshandelt haben oder hungern liessen mit der gleichen Sorgfalt wie eine Misshandlung unter Erwachsenen im Strafrecht durchgeführt wird. Befindet das Strafrecht Eltern vom Jugendamt zu Unrecht beschuldigt, muss das Jugendamt die Kinder den unschuldigen Eltern zurückgeben. Die Eltern müssen ein Recht auf ein Strafverfahren nach der Strafgesetzordnung bekommen.Ich bin eine unschuldige Mutter, der man alle Kinder weggenommen hat, mit der Begründung, dass heute acht Kinder nicht zeitgemäß seien. Die sozialen Verhältnisse wären schlecht. Wir sind seit 1985 verheiratet, mein Mann ist ChemieIngenieur, alle Kinder sind ehelich. Ich bin ChemieTechnikerin, und studiere nun eine Naturwissenschaft um wieder einen frischen Berufsabschluss zu bekommen. Wir haben keine "sozialen Verhältnisse". Solche Urteile sind nicht aussagefähig. Seit dem 30.8.2000 hat uns das Jugendamt die Kinder "mittelfristig" weggenommen. Und es passiert sehr vielen Eltern, dass unschuldigen Eltern die Kinder weggenommen werden.
Begründung: Vor das Familiengericht geladene Eltern, denen das Sorgerecht und damit das Kind nach §1666 entzogen wird, sollen die gleichen Rechte auf einen fairen Gerichtsprozess bekommen wie bei einem Strafprozess. Diese Rechte sind: Pflichtverteidiger. Der Ankläger, in dem Fall das Jugendamt, muss die Straftat/Vergehen beweisen. Im Zweifel für die Angeklagten -Eltern (und wenn der Zweifel sehr groß ist, kann ja die Familie kontrolliert werden für ein Jahr maximal) Bei uns empfahl das Jugendamt den Richtern den Sorgerechtsentzug, es seien ja acht Kinder, Und die Richter verurteilten uns, weil wir acht Kinder haben. Alle anderen Anklagepunkte konnten und mussten wir selber wieder legen. Nur, dass wir acht Kinder haben, das entsprach der Wahrheit.. Dieses Problem betrifft die ganze Bevölkerung--auch Enkelkinder, Nichten, Neffen, Cousinen und die Kinder ihrer Freunde und Arbeitskollegen können jederzeit betroffen sein. Das Jugendamt hat untersagt, dass ich meine Kinder im Internet zeige.
Das Jugendamt (nachfolgend JA) soll von der Pflicht zur generellen, routinemässigen Mitwirkung bei Sorgerechtsverfahren befreit werden, die aktuell nach § 162 (1) FamFG besteht. Eine Mitwirkung soll nur noch erfolgen, wenn das Gericht das Jugendamt um Mitwirkung ersucht. Dadurch können dem JA Zeit-und Personalvalenzen zurückgegeben werden, um seine originären Aufgaben fundiert und sorgfältig zu erfüllen, anstatt routinemäßig substanzlose Stellungnahmen abgeben zu müssen.
Jeden Tag werden in Deutschland circa 100 Kinder gekidnappt von einer „Kinderfürsorge“ die nicht den Kindern hilft, die sich „Deutsches Jugendamt“ nennt. Kindesentführung ist keine familienpolitische Maßnahme gegen das Schrumpfen der deutschen Bevölkerung. Die Kinder werden unschuldigen Familien weggenommen, die entweder mehr als drei Kinder haben oder aus armen Familien oder die aus religiösen (Christen, Moslems, Juden) Familien stammen oder aus Familien mit deutscher und ausländischer Herkunft. Die Kinder erleiden traumatische Schäden durch die Wegnahme von ihren Müttern oder Vätern. Die Eltern leiden auch. Die Kinder werden an Pflegefamilien gegeben, und wenn die Kinder den Pflegeeltern nicht gefallen, werden sie zu schlechten Pflegefamilien weitergegeben. Jeden Monat sterben ein oder zwei Kinder in Pflegefamilien. Manche Familien begehen Suizid um auf diese Art vor dem „Deutschen Jugendamt“ zu „flüchten“. Ich habe acht Kinder, die weggenommen wurden. Das Landesgericht urteilt: 1. Zu viele Kinder 2. Die Mutter lächelt nicht während des Gerichtsverfahrens. 3. Die Mutter soll ihre Defizite durch Arztbesuche aufarbeiten. (Ich bin aber behindert, Epilepsie wurde verursacht durch die Zwangsverabreichung von Neuroleptika Risperdal, und ich gab meinen Kindern kein Ritalin. Dies sind Tausende von Kinder die von ihren Eltern und ihrem Zuhause weggenommen wurden. Geben Sie „Jugendamt“ bei YouTube ein, und Sie werden wissen, dass ich nicht lüge. Es sind unmenlschliche Methoden: Gesunde, weiße Babys werden sogar wenige Minuten nachdem eine unschuldige Mutter sie geboren hat weggenommen...
Every day in Germany about 100 children are kidnapped by a "children welfare" that doesn´t help children, called "Deutsches Jugendamt". Kidnapping children is not a family politics measure while german population shrinks. The children are taken away from innocent families have 3+ children or poor families or religious (christian, islam, jewish) or binational families. The children suffer traumatic from being taken away from their mothers or fathers.The parents suffer, too. The children are given to foster families, and if a child doesnt please the fosterparents, they are given to bad foster families. Each month one or two children die in a foster family. Some families commit suicide just to "escape" from "German Jugendamt".I have eight children being taken away: country courts judges: 1. Too much children 2. Mother doesnt smile in court procedure.3.Mother should work on her deficites by going to the doctors,( I´m disabled, epilepsia caused by forced given general tranqullziers risperidone. I did not give my children Ritalin.) These are thousands of children taken away from their parents and home. Enter Jugendamt to you tube, you will see I dont lie.Nazi methods: Healthy and white babies are even taken away minutes after their innocent mothers have given birth ...
Bundesweiten Streik 2012 für unsere Jugendamt Opfer in Deutschland und für die die International von Deutschen Jugendämter ihre Kinder ungerecht entzogen bekommen haben! www.betroffene-eltern.com und http://191792.homepagemodules.de/
Nationwide strike in 2012 for our official youth victims in Germany and the International got deprived of German children wellfary agency by the "Jugendamt" their children!
Grève nationale en 2012 pour nos jeunes victimes officielles en Allemagne et de l'International s'est privé de services à la jeunesse allemands de leurs enfants!
Sciopero nazionale nel 2012 per le nostre vittime giovani ufficiali in Germania e internazionale ha privato di servizi per i giovani tedeschi ai loro figli!
Eltern-Kind-Entfremdung (PAS) ist Seelenmord am Kind. Eilantrag (ohne Wenn und Aber!) an die Bundesregierung auf Gesetzesänderungen im Familienrecht. Internationale Klage gegen das deutsche Jugendamt bzw. deutsche Juristen wegen Seelenmord am Kind. Sie dient allen Eltern als Massenklage und bedingungslose Aufforderung an die deutsche Regierung, endlich gegen die Seelenmörder tätig zu werden! Eltern-Kind-Entfremdung (PAS) durch Deutsche Jugendämter und sog. FamilienrichterInnen.
Ebenso als Eltern-Kind-Entfremdung gilt der Eingriff in die psychische Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen, vollzogen oder veranlasst durch einen Elternteil, durch Grosseltern oder diejenigen, deren Autorität, Sorgerecht oder Aufsicht das Kind oder der Jugendliche untersteht, mit dem Ziel der Zurückweisung eines Elternteils oder der Beeinträchtigung der Herstellung oder Aufrechterhaltung der Beziehung mit ihm.
Kritik an überlangen Verfahren:
1.Eine überlange Verfahrensdauer führt zu einer fortschreitenden Entfremdung des/der Kindes/Kinder gegenüber seinen Bezugspersonen.
2.Sobald sich abzeichnet, dass sich die Parteien nicht einigen können muss ein Gericht alle Möglichkeiten ausschöpfen um das Verfahren zu beschleunigen.
3.Um Verzögerungen zu vermeiden muss ein(e) Verfahrenspfleger(in) bereits bei Beginn eines Verfahrens bestellt werden.
4.Der EGMR rügt, dass Deutschland Betroffenen keine Rüge- bzw. Beschwerdemöglichkeit wegen überlanger Verfahrensdauer einräumt.
Es verstoße gegen das verfassungsrechtlich geschützte Elternrecht ohnmächtig zusehen zu müssen, wie das Verfahren immer länger dauert und Betroffene immer mehr von ihren Kindern entfremdet werden, wie auch umgekehrt die Kinder von ihren Sorgeberechtigten zunehmend entfremden.
§ 1666 BGB Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls
(1) Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind.
(2) In der Regel ist anzunehmen, dass das Vermögen des Kindes gefährdet ist, wenn der Inhaber der Vermögenssorge seine Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind oder seine mit der Vermögenssorge verbundenen Pflichten verletzt oder Anordnungen des Gerichts, die sich auf die Vermögenssorge beziehen, nicht befolgt.
(3) Zu den gerichtlichen Maßnahmen nach Absatz 1 gehören insbesondere
1. Gebote, öffentliche Hilfen wie zum Beispiel Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und der Gesundheitsfürsorge in Anspruch zu nehmen,
2. Gebote, für die Einhaltung der Schulpflicht zu sorgen,
3. Verbote, vorübergehend oder auf unbestimmte Zeit die Familienwohnung oder eine andere Wohnung zu nutzen, sich in einem bestimmten Umkreis der Wohnung aufzuhalten oder zu bestimmende andere Orte aufzusuchen, an denen sich das Kind regelmäßig aufhält,
4. Verbote, Verbindung zum Kind aufzunehmen oder ein Zusammentreffen mit dem Kind herbeizuführen,
5. die Ersetzung von Erklärungen des Inhabers der elterlichen Sorge, 6. die teilweise oder vollständige Entziehung der elterlichen Sorge.
(4) In Angelegenheiten der Personensorge kann das Gericht auch Maßnahmen mit Wirkung gegen einen Dritten treffen.
Das Schwarzbuch der Kinder- und Jugendämter Deutschlands Wir haben an unserer gesellschaftswissenschaftlichen Einrichtung Forschungsarbeiten zur Arbeit der Kinder- und Jugendämter (hier abgekürzt „JA“) durchgeführt.
Wir können uns nur schützen, indem die Öffentlichkeit alarmiert wird.
Die Kinder- und Jugendämter stehen unter dem ungeheuren Druck der Öffentlichkeit, da im Laufe der Zeit bereits viele Kinder zu erheblichem Schaden gekommen sind, obwohl die Gefahren für das Kind meist bereits bekannt waren. Hier heißt es jetzt Klotzen statt Jammern. Lieber 1000 Kinder unschuldig in Obhut nehmen, Familien zerstören, Eltern in den Suizid oder in schwere Krankheiten treiben, als sich weiterhin diesem Druck der Öffentlichkeit auszusetzen.
Noch schlimmer ist, dass sich seit Jahren daraus ein lukratives Geschäft entwickelt hat. Die den JA nachgeordneten Einrichtungen wie betreutes Wohnen, Kinderheime usw. erhalten je betreutem Kind oder Jugendlichen einen Satz von bis zu 7000 Euro pro Monat. Das ist übrigens weit mehr, als für einen Pflegebedürftigen der Stufe 3 in einem Pflegeheim bezahlt werden muss, obwohl der Aufwand nur ein Bruchteil dessen beträgt. Jede Einrichtung ist also interessiert, so viele „neue Kunden“ wie möglich zu erhalten, um möglichst viel sicheres Geld zu erwirtschaften. Wenn eine solche Einrichtung ein Kind erhalten will, gibt es stillschweigende Vereinbarungen, wie viel von dem Geld an die JA, an Richter und andere Involvierte schwarz zurückfließt. Von 4000-7000 Euro je Kind und Monat etwa 1000 Euro zurück zu erhalten, diese Summe mal 30000 betroffene Kinder macht eine Summe von etwa 3 Millionen pro Monat oder 36 Millionen pro Jahr an Schwarz- und Schmiergeldern! Die Zahl von 30000 betroffenen Kindern scheint sehr hoch zu sein, die von uns vermutete Zahl tatsächlicher Fälle scheint mehr als dreimal so hoch zu sein. Auch Richter sind also an den immensen Schwarzerlösen beteiligt! Und kein Staatsanwalt geht gegen einen Richter vor, auch kein informierter Abgeordneter. „Unabhängige“ Gutachter erhalten Aufträge und ihre Rechnungen werden von den Richtern nur dann zur Auszahlung freigegeben, wenn ihr Gutachten dem Richter zusagt. Ansonsten erhalten sie weder Geld für Ihre Arbeit und ihren Aufwand noch erst recht keine Folgeaufträge. Damit ist eine direkte Abhängigkeit von den Richtern hergestellt. Unbequeme Gutachter kommen auf eine schwarze Liste und werden auch über ihre Tätigkeit hinaus verfolgt.
Auch immer mehr Kinder aus wohlhabenden Familien sind betroffen, da man hier das Geld aus den Familien selbst eintreiben kann. Und somit kann es jeden von uns, der Kinder hat, jeden Tag treffen.
Nun scheinen wir aber nicht die Einrichtungen zu haben, die so viele Kinder aufnehmen könnten. Weit gefehlt! Um Betroffene zum Schweigen zu bringen, werden Männer in die Ecke der Gewalttäter, der Kindsmissbraucher oder der Straftäter gesteckt. Mutmaßungen eines Jugendamtsmitarbeiters oder eines Richters ohne jegliche Grundlage reichen aus, um Urteile vor einem Familiengericht zu fällen. Denunziationen aus Schule, Kindergarten, von Verwandten oder der Nachbarschaft reichen als Grundlage für sofortige Gerichtsentscheidungen ohne rechtliche Prüfung völlig aus. Frauen werden häufig als psychisch krank eingestuft, auch wenn sie sich von Fachleuten ihre psychische Gesundheit attestieren lassen, ansonsten wird ihre „Unfähigkeit“ zur Erziehung von Kindern nachgewiesen. Ehe- oder Lebenspartnern wird empfohlen, sich von ihnen zu trennen. Kinder werden in den Einrichtungen gegen die Eltern manipuliert. Rechtsanwälte, die die Betroffenen vertreten, werden von den Gerichten persönlich verfolgt. Häufig arbeiten Kinderpsychologen, an die Sie sich voller Vertrauen gewandt haben, mit den JA zusammen.
Das Alter des größten Teils der in Obhut genommenen Kinder beläuft sich zwischen 10 und 16 Jahren. Pflege- und betreuungsintensive Kinder und Jugendliche sind fast nicht vorhanden. Der überwiegende Teil der Kinder und Jugendlichen kommt aus gutbürgerlichen Familien und zeigt kaum Auffälligkeiten. Dagegen ist nur ein kleiner Teil der Kinder und Jugendlichen aus sogenannten Problemfamilien mit Drogen-, Alkohol-, Gewaltproblemen oder sexuell problematischem Hintergrund bzw. eindeutig asozialem Milieu. Kinder aus derartigen Familien werden überdurchschnittlich oft trotz Intervention von Verwandten, Freunden, Rechtsanwälten usw. „aus Kostengründen“ angelehnt, selbst wenn sich Eltern in ihrer Not mit der Bitte um Hilfe persönlich an die JA wenden.
Weiterhin mussten wir mit großer Betroffenheit feststellen, dass ein großer Teil ehemaliger Heimkinder straffällig wird, eine überaus hohe Gewaltbereitschaft entwickelt und/oder übermäßig zu Alkohol und Drogen neigt. Im Schnitt ein Drittel aller Straftäter in den Justizvollzuganstalten sind ehemalige Heimkinder, die dann hier ihre endgültige Berufung im kriminellen Umfeld finden.
Die durch den Gesetzgeber über viele Jahrzehnte gewünschte Sicherheit für unsere Kinder hat sich durch die betroffenen Behörden genau in ihr Gegenteil verkehrt und ist Spielzeug einer kriminellen Behördenmafia geworden.
Wir bedauern gleichzeitig, dass Mitarbeiter von JA und nachgeordneten Einrichtungen, die ihre Aufgabe ernst nehmen und mit Herz erfüllen, hier möglicher- und ungerechterweise hineingezogen werden.
Es geht um die Frage: Steht das Jugendamt in der BRD über dem Gesetz? Was sind die schlimmen Folgen für die Kinder und deren Eltern? Immer wieder werden Fälle bekannt von Misshandlungen von Kindern in staatlicher Fremdpflege. CBN veröffentlichte einen Artikel und ein Video über deutsche Homeschooler und wie diese vom Jugendamt bedrängt werden, so dass viele dieser Familien Deutschland verlassen. Französische EU Abgeordnete wollen jetzt untersuchen, in wie weit BRD Jugendämtern Menschrechtsverletzung begehen. Selbst die Fraktion der Grünen im Bundestag reagierte auf die Anschreiben schockiert.
Vorweg möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass man nicht die Fälle, in denen Eltern ihre Kinder tatsächlich misshandeln, verwahrlosen und in irgendeiner Form Gewalt antun als Kinderklau-Fälle bezeichnet.
Der Begriff "Kinderklau" wird nur dann benutzt, die Kindeswohlgefährdung nachweisbar auszuschließen ist, aber die Behörden die Kindeswohlgefährdung als Grund vorgeben, um Massnahmen an den Familien anzuwenden.
Anlässlich der schockierenden Zahlen und zunehmenden Fälle möchte ich Sie hier auf den Kinderklau aufmerksam machen. Da wir ehrenamtlich arbeiten und uns sehr für Betroffene einsetzen, ist unsere Zeit knapp bemessen und möchten hier eine Diskussion anregen, uns jedoch nur sporadisch daran beteiligen. Bei Fragen greifen Sie bitte auf “Private Nachricht” zurück. Wir werden uns bemühen, diese schnellstmöglich zu beantworten. Gerne werden wir Ihnen auch weitere Informationen zukommen lassen.
Kinderklau - was ist das?
Als Kinderklau bezeichnet man ungerechtfertigten Kindesentzug durch deutsche Behörden. Oft werden wir mit dem Argument “wenn ein Kind aus der Familie genommen wird, ist auch was” konfrontiert. Zahlreiche Fälle, die durch Medien und Internet gehen, belegen jedoch das Gegenteil. Andererseits erfährt man gleichzeitig zunehmend von schrecklichen Fällen, wo dringend hätte gehandelt werden müssen, aber es ist nichts passiert.
Jeder fragt sich: “Wie kann so etwas möglich sein?”
Grund ist der Kinderklau. Die Behörden arbeiten Hand in Hand. Zahlreiche Berufsgruppen verdienen damit ihr tägliches Brot. Schlimm: sie besorgen sich ihre eigene Arbeit und gehen dabei ohne Rücksicht auf die Betroffenen Familien vor.
Vorzugsweise nimmt man Kinder aus intakten Familien heraus, da diese Kinder einen weniger geringen Aufwand in der Betreuung haben. Kinder, die hingegen dringend Hilfe benötigen, wird diese oftmals verwehrt und so kommt es zu den vielen erschütternden Nachrichten.
Für die Fremdunterbringung der Kinder werden Eltern zwischen 2.500 und 5.000 Euro pro Monat und Kind in Rechnung gestellt. Rechnet man jedoch einen großzügig kalkulierten Kindergartenplatz bei 4 Stunden mit 300 Euro hoch, käme so ein Betreuungs-Satz für 24 Stunden mit 1.800 Euro raus. Jedoch haben Kindergartenkinder einen erhöhten Betreuungsaufwand im Vergleich zu einem Schulkind, welches 6 Stunden in der Schule ist und somit bei Fremdunterbringung keine weiteren Kosten verursachen dürfte.
Trotz dieser enormen Kosten werden parallel Spenden gesammelt, dies ist Betrug am helfenden, gutglaubenden Spender. Bei einer geschätzten Kalkulation erwirtschaftet ein Heim mit ca. 200 Kindern einen Betrag von ca. 200.000 Euro.
Die Unterbringung bei Pflegeeltern kostet die Eltern monatlich pro Kind zwischen 2.500 und 2.800 Euro. Jedoch erhalten die Pflegeeltern je nach Bundesland zwischen 750 und 860 Euro.
Den Eltern diagnostiziert man Erziehungsunfähigkeit, zwingt sie zu langfristigen Therapien. Je länger die vermeintliche Erziehungsunfähigkeit andauert, desto weniger gibt es eine Rückführoption für die Kinder.
Die Betroffenen Kinder werden ihr ganzes Leben an den Schäden zu kämpfen haben und vererben den Kreislauf des Kinderklaus auf ihre eigenen Kinder.
Kinder, die von erziehungsunfähigen Eltern erzogen wurden, sind selbst erziehungsunfähig. Somit geraten deren Kinder ebenfalls in die Kinderklau-Mühle.
Wer nun Vertrauen in unsere deutschen Gesetze und Gerichte hat, wird schnell eines besseren belehrt. Durch die freiwillige Gerichtsbarkeit haben betroffene Familien keine Chance, durch Zeugen oder Beweise die Anschuldigungen zu widerlegen. Selbst Klagen bishin zum Europäischen Gerichtshof bleiben trotz der dortigen “Freisprechung” der Eltern von deutschen Behörden unbeachtet. Auch gibt es Fälle, wo die Eltern dort Schmerzensgeld zugesprochen bekamen. Sie erhielten zwar vom Land das Geld, aber nicht ihre Kinder.
“Uns wird das schon nicht passieren - bei uns ist alles in Ordnung” - das werden viele denken. Aber das dachten pro Jahr auch etwa 170.000 andere Familien.
Die Aufgaben des Jugendamtes nach KJHG
Die Augaben des Jugendamtes werden durch das KJHG (Kinder- und Jugendhilfeschutzgesetz) geregelt.
Die deutsche Verfassung sieht in ihrer Gesetzgebung laut Grundgesetz, Artikel 6, das Recht auf Erziehung der Kinder durch deren leibliche Eltern als natürliches Recht vor. Ausnahmen und Einschränkungen werden im speziellen durch das Kinder- und Jugendhilfeschutzgesetz geregelt. Die Familie soll unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung stehen.
Das Jugendamt hat eine Schutz- und Wächterfunktion über das Wohl des Kindes.Das Jugendamt muß bei Einschreiten laut Kinder- und Jugendhilfeschutzgesetz immer die Rückführung des Kindes anstreben. Das Jugendamt muß Eltern dabei unterstützen, die Erziehungsfähigkeit einzurichten bzw. wieder herzustellen. Nur wenn keine Hilfsmaßnahmen greifen ist der Staat dazu legitimiert, Kinder Inobhut zu nehmen.
Im Kinder- und Jugendhilfeschutzgesetz wird in der Hauptsache durch §1666 das Jugendamt dazu legitimiert, ein Kind auch gegen den Willen der Eltern Inobhut zu nehmen. Gründe für eine Inobhutnahme sind u. a. eine tatsächliche Kindeswohlgefährdung, eine androhende Kindeswohlgefährdung sowie eine anzunehmende oder vermutete Kindeswohlgefährdung.
Das Jugendamt ist berechtigt, ein Kind auch ohne richterlichen Beschluss Inobhut zu nehmen, jedoch muß das Kind nach Ablauf des darauffolgenden Tages an die Sorgeberechtigten "zurück gegeben" werden, oder es bedarf eines richterlichen Beschlusses durch ein Familiengericht.
Durch ein vom Jugendamt gefordertes und vom Richter angeordnetes Gutachten soll die Erziehungsfähigkeit der Eltern überprüft werden. Dieses fällt natürlich i. d. R. negativ für die Eltern aus. Somit kann man die Inobhutnahme des Kindes weiterhin begründen und die Eltern mit Therapien zur Mitarbeit zwingen.
Die Begutachtung und Therapie sowie die gerichtlichen Wege nehmen sehr viel Zeit in Anspruch. Die dauert nicht selten ettliche Jahre. Dadurch schleicht sich (aufgrund der eingeschränkten Kontakte zwischen Kind und Eltern.
Unbestritten ist, dass es gerechtfertigte Inobhutnahmen gibt, genauso, wie es Fälle gibt, in denen man nicht nachvollziehen kann, weshalb seitens der Behörden nicht gehandelt wird. Dennoch gibt es auch Inobhutnahmen, in der an der Rechtmäßigkeit mehr als nur begründete Zweifel gerechtfertigt sind..
Inzwischen hat sich als Schlagwort für die ungerechtfertigten Inobhutnahmen der Begriff "Kinderklau" eingebürgert. Dieser ist jedoch seit mehr als einem Jahrzehnt ein sinnbildlich stehender Begriff.
Entgegen dem berechtigten Kindesentzug gibt es beim Kinderklau Kriterien, die man beinahe in jedem einzelnen Fall erfüllt sieht.
In diesem Forum sollen den Lesern der Kinderklau mit all seinen Facetten erklärt werden, die Hintergründe nachvollziehbar aufgezeigt werden, den Betroffenen nach Möglichkeit Hilfestellungen und natürlich auch ein Sprachrohr mit Erfahrungsaustausch geboten werden.
Auch werden hier neue Fälle geschildert und alte Fälle aufgearbeitet werden.
Hier sollen nun die Anzeichen des ungerechtfertigten Kindesentzuges, also dem Kinderklau aufgezeigt werden.
Der Kindesentzug passiert zumeist völlig unerwartet, ohne jegliche Vorankündigung. Für das Einschreiten des Jugendamtes reicht eine denunzierende Meldung (etwa durch Familienangehörige, Nachbarn, Kindergarten, Lehrer, Arzt, Verein, Beratungsstelle o. ä.).
Der Wahrheitsgehalt der Meldung an das Jugendamt wird zumeist nicht hinreichend oder gar nicht geprüft. Im Klartext: Ein Verdacht oder eine Beschuldigung reicht oftmals für eine Inobhutnahme aus.
Zwar ist das Jugendamt verpflichtet, spätestens nach 48 Stunden einen richterlichen Beschluss vorzulegen, jedoch passiert dies häufig nicht.
Die Inobhutnahme darf nach Kinder- und Jugendhilfeschutzgesetz nur das letzte Mittel sein, wenn alle anderen Maßnahmen (etwa Familienhilfe, Therapie, Elternberatung u. w.) gescheitert sind, oder wenn keine alternativen Maßnahmen das Wohl des Kindes gewährleisten können.
Jedoch werden immer häufiger Inobhutnahmen ohne Einschalten oder Anhörung der Eltern vorbereitet und völlig unerwartet durchgeführt.
Betroffene berichten fast alle über erpresserische Methoden. Z. B. "Entweder Sie unterschreiben die freiwillige Inobhutnahme, oder Sie sehen Ihr kind nie wieder!"
Beim Kinderklau geht die Inobhutnahme ohne vorherige Maßnahmen von Statten.
Der Kinderklau passiert häufig in sozial intergrierten und völlig normalen Familien.
Der Kinderklau geht meist mit Teilentzug der elterlichen Sorge einher. Man entzieht den Eltern zumeist nicht das gänzliche Sorgerecht, sondern lediglich die wichtigsten Teile: das Aufenthaltsbestimmungsrecht sowie die Gesundheitsfürsorge.
Bei Ausgestaltung der weiteren Maßnahmen werden die Eltern nahezu völlig übergangen und haben kaum bis gar kein Mitspracherecht. Die Elternautonomie wird völlig untergraben.
Bereits ab der Inobhutnahme wird unverzüglich eine absolute Kontaktsperre zwischen Kind und Eltern oder auch Geschwisterkindern verhängt. Diese dauert in der Regel etwa drei Monate; es gibt jedoch auch Fälle, wo diese auch über ein Jahr und länger andauert.
Oft bleibt den Eltern Kenntnis über Verbleib des Kindes verwehrt.
Durch die Kontaktsperre wird eine systematische Entfremdung erwünscht und tatsächlich vollzogen.
Das Kind wird meist mehrere 100 Kilometer entfernt untergebracht, so dass ein Besuchskontakt meist nur einmal im Monat für 1-2 Stunden möglich ist.
Während der Besuchskontakte ist meist ein Aufpasser anwesend, der den Umgang zwischen Kind und Eltern kontrolliert und protokolliert. Telefonkontakte werden abgehört, Briefe gelesen und leider auch zensiert.
Eltern erhalten keine Möglichkeit, die erhobenen Anschuldigungen mittels Beweisen oder Zeugen zu widerlegen.
Eltern erhalten i. d. R. nur erschwert und auch nur teilweise Akteneinsicht.
Betroffene berichten, dass Akten verschwinden oder verändert werden.
Eltern, die die Anschuldigungen bestreiten, die Maßnahme nicht akzeptieren werden als unkooperativ, uneinsichtig und nicht reflektiv bezeichnet. Daraus resultiert für das Jugendamt unausweichlich die Erziehungsunfähigkeit der Eltern.
Zeigen sich Eltern wehrhaft, werden sie zu Therapien und anderen Auflagen genötigt.
In vielen Fällen werden die Eltern, vorzugsweise die Mutter (i. d. R. Hauptbezugsperson des Kindes)mit dem Vorwurf, sie hätten eine psychologische Erkrankung wie z. B. Münchhausen-by-Proxy oder Boderline.
Jeder Vorwurf, den man an die Eltern richtet, ist nichts anderes als eine vermeintliche Begründung zur Erziehungsunfähigkeit. Somit wird das Kind nicht zurückgeführt.
Statt schnellem Handeln werden sämtliche Maßnahmen in die Länge gezogen. Nach einer gewissen Zeit wird dann z. B. die Erziehungsfähigkeit der Eltern nicht mehr in Frage gestellt, jedoch wird nun mit der Entfremdung aufgrund der langen Zeit der Fremdunterbringung eine nicht mehr mögliche Rückführung des Kindes begründet.
Eltern werden nicht über Dinge, die das Kind betrifft, informiert.
Eltern haben kein Mitspracherecht mehr, was das Leben ihres Kindes anbetrifft, z. B. Schulwahl, Operationen, Impfungen, Religion, Taufe, Paten usw.! Eltern werden also völlig entsorgt.
Für weitere Angehörige bedeutet der Kinderklau ebenfalls Kontaktausschluss.
Über die FGG (Freiwillige Gerichtsbarkeit)
Dank unzähliger Gerichts-Sendungen im TV kennt jeder die Strafgerichtsbarkeit. In Familienangelegenheiten, wie z. B. beim Kindesentzug wird jedoch die FGG angewandt.
Beim Strafrecht läuft es über folgenden zusammengefassten Modus ab:
- Anklageschrift wird verlesen ("Dem Beschuldigten XY wird zur Last gelegt...") - Belehrung des Beschuldigten über seine Rechte und Pflichten - Beweisaufnahme (belastende oder entlastende Beweise werden angeführt) - Zeugenanhörung (Zeugen für oder gegen den Angeklagten werden gehört und befragt) - Plädoyer (der Staatsanwalt fordert ein Strafmaß, der Beschuldigte meldet sich abschließend zu Wort) - Urteilsverkündung
Bei der FGG ist es ein völlig anderer Modus:
Das Kind erhält einen Anwalt des Kindes (Verfahrenspflege); dieser soll die Rechte des Kindes vertreten. Eltern können keine Zeugen oder Beweise anbringen, da sie keine `Angeklagten´ sind. Das Jugendamt, sowie andere Beteiligte sind nicht wahrheitsverpflichtet. Die Anhörung beruht nicht auf beweisbaren Fakten, sondern auf Einschätzungen und Meinungen. Es wird nicht vereidigt, also sind unwahre Behauptungen nicht unter Strafe gestellt.
Aus diesen Punkten ergeben sich unvorstellbare Nachteile für die Eltern. Denn vereinfacht heißt dies nichts anderes wie: "Wenn jemand (z. B. ein Jugendamt, eine Verfahrenspflege, ein Richter eine FALSCHE Meinung hat, kann man ihn nicht bestrafen! - Eine Meinung hat, im Gegensatz zu einer Behauptung ja keinen Wahrheitsgehalt, also kann man bei einer Meinung auch nicht lügen!
Hier werden die Involvierten näher vorgestellt
Die Eltern Rechtsunkundige und gerichtsunerfahrene Personen, die zwar einen Anwalt an ihrer Seite haben, dessen Möglichkeiten jedoch dramatisch begrenzt sind und leider oft nur `Statisten´ darstellen.
Das Kind - Je nach Alter wird das Kind vor Gericht gehört Durch die Inobhutnahme, die abrupte Trennung von Eltern, Geschwistern, Angehörigen, Freunden, dem Zuhause, seinen Spielsachen, also alles, was sein bisheriges Leben ausmachte, völlig verstört und traumatisiert, manipuliert und eingeschüchtert, muß vor einem wildfremden Menschen über sein Leben und seine Familie aussagen. Das Kind weiß um den Druck, der auf ihm lastet. Es beherrscht die Spielregeln manipulierender Fragestellung und vorhergehender "Bearbeitunt" und Beeinflussung nicht.
Anwalt der Eltern Mit der Problematik der FGG (Freiwillige Gerichtsbarkeit, s. o.) bestens vertraut. Seine Möglichkeiten sind hier sehr begrenzt. Insbesondere, weil er entlastende Fakten nicht durch Vernehmung von Zeugen und Anführung von Beweisen verwenden kann.
Verfahrenspflege - Anwalt des Kindes Soll sich neutral für die Rechte des Kindes einsetzen. Dazu wäre von Nöten, das die Verfahrenspflege sich umfangreich mit Kind, Eltern und deren Umfeld auseinandersetzt. Dies ist jedoch schwer möglich, da die Verfahrenspflege zumeist erst das Kind nach der Inobhutnahme kennenlernt. Somit kann die Verfahrenspflege z. B. nicht den Umgang zwischen Kind und Eltern bewerten und einschätzen. Die Verfahrenspflege lernt ein verstörtes Kind kennen, schlußfolgerd daraus jedoch nicht wertneutral, weshalb eine Verstörung des Kindes vorliegt (durch die Inobhutnahme, oder durch die Eltern). Ebenso dient es nicht einer neutralen Einschätzung, dass die Verfahrenspflege in enger Zusammenarbeit mit dem Jugendamt steht. Beim Strafrecht ist es undenkbar, dass der Anwalt des Beschuldigten mit der Gegenseite zusammenarbeitet. Verfahrenspfleger haften nicht persönlich für die Folgen ihres Wirkens.
Das Jugendamt Die Mitarbeiter des Jugendamtes leben davon, dass es soviele Fälle wie möglich gibt. Denn das erhält den eigenen Arbeitsplatz. Mitarbeiter des Jugendamtes sind von gesetzwegen dazu verpflichtet, die Familie zu fördern, ein Zusammenleben der Familie zu erhalten bzw. herzustellen. In der Realität sieht dies leider anders aus. Mitarbeiter des Jugendamtes haften nicht persönlich für die Folgen ihres Einschreitens.
Gutacher Ein Gutachter ist gewissermaßen vom Gericht abhängig. Er wird durch das Gericht beauftragt. Er haftet nicht persönlich für die Folgen, die sein Gutachten zu verantworten hat.
Der Richter In der Zwickmühle der Verantwortung und der Meinungs-kundgebenen Parteien. Er, der den alles entscheidenden Part besetzt. Er muß aus vorgefertigten Vorurteilen und Vorverurteilungen im Erstkontakt mit Eltern und Kind die rechtskräftige Entscheidung fällen. Im Vertrauen (???) auf die vermeintlichen Experten unter dem Druck, deren Fachkompetenz nicht widersprechen zu wollen, aus Angst vor einer Fehlentscheidung. Will er die Verantwortung tragen, im Zweifel für den "Angklagten" - also für die Eltern? Will er das Risiko übernehmen, sich gegen die vermeintlichen Experten zu stellen, und damit vielleicht das Kindeswohl tatsächlich gefährden zu können? Mit seinem Namen unterschreibt er den alles entscheidenden Beschluss. Er ist vorsichtig und entscheidet darum vorzugsweise zugungsten der Forderung des Jugendamtes.
Haben Sie es schon bemerkt? Die Wanderer und Siedler sind wieder da Wir haben auch nicht geschlafen
Die Situation der Kinder, OLG Thüringen blieb ohne Erfolg Weiterhin bin ich noch auf Wohnungsuche wobei ich gerne von Zuhause im Multimedia Bereich arbeiten würde - Wohnungsangebote nehme ich gerne unter meine email eva-varga@web entgegen
Rüberwink Rhein - Main - Donau auch unseren Freunden und Familien
Zitat: ““Mein Vater war für mich immer etwas Besonderes, in den Augenblicken in denen ich ihn erleben durfte, war er mir so nahe, wie kein anderer Mensch in meinem Leben. Er ist Teil von mir und trotz der tiefen Nähe, doch so fern. Nie dürfte ich meine Gefühle zu ihm zeigen, bis heute spüre ich einen tiefen Schmerz, wenn ich an das denke was mir verloren ging, diese Momente sind verloren, für immer im meinem Leben verloren““
Nach Trennungen kommt es meist zur Separation der Kinder. Häufig sind Trennungen hoch strittig und es wird unerbittlich um die Kinder gekämpft. Nicht selten auch am Familiengericht und beim Jugendamt. Ziel dieser Machtmanöver ist es nicht selten die Kinder von einem Elternteil zu entfremden und durch die eigene Betreuung finanzielle Vorteile zu erlangen. In diesen Verfahren werden dann immer wieder die gleichen Argumente eingesetzt um den Verbleib des Kindes bei einem Elternteil zu rechtfertigen. Eines dieser Argumente ist das sogenannte „Ruheargument“: Dieses Argument besagt: Nach einer Trennung, sollte ein Kind aufgrund der vielen Belastungen erst einmal Ruhe haben und nicht durch ständige Wechsel zuwischen den Bezugpersonen zusätzlich belastet werden. Mehr über... Zukunft (17)wechselmodell (5)Vater (9)Trennungsschmerz (6)Trennung (13)Mutter (5)Menschen (138)Kinder (413)Jugendhilfe (14)Jugendamt (15)Grundgesetz (8)Gesellschaft (64)Gericht (16)Betreuung (21) Die Frage, die sich hier stellt, ist wie Stichhaltig dieses Argument wirklich ist. Natürliche ist dieses Argument aus psychologischer und sozialpädagogischer Sicht reiner Unsinn. Tatsächlich kommt das Kind, wenn es keinen Umgang mit seinem anderen Elternteil mehr hat, dem Augenschein nach zur Ruhe. Denn, immer weniger fragt es nach dem anderen Elternteil, um ihn alsbald gar nicht mehr zu erwähnen, so als habe es ihn vergessen. Dieser äußere Schein täuscht jedoch darüber hinweg, dass das Kind, so ohnmächtig, wie es dem Erwachsenen ausgeliefert ist und von ihm abhängig ist, ganz einfach resigniert und alles, was mit dem anderen Elternteil zu tun hat, zu seinem Selbstschutz unter ein Tabu gestellt hat. Es handelt sich also dabei um eine trügerische, sogar die kindliche Entwicklung gefährdende, Ruhe. Wenn der das Kind festhaltende Elternteil von Verhaltensauffälligkeiten berichtet, so muss das keine vorgeschobene Behauptung sein. Es kann sich tatsächlich so verhalten, dass das auffällige Verhalten immer dann auftritt, wenn es gerade vom Besuch beim anderen Elternteil zurück kommt, oder auch schon dann, wenn vom anderen Elternteil die Rede ist. Je länger das „Ruhe - Argument“ zur Verhinderung des Umgangs ins Feld geführt wird, umso mehr fällt es auf den das Kind festhaltenden Elternteil zurück. Denn, wenn das Kind so lange der Ruhe bedarf, kann der andere Elternteil nicht die Ursache sein. Auf Dauer wird das „Ruhe - Argument“ denn auch bei widerwillig hingenommenen Umgang nur noch zur Verzögerung der Besuchstermine vorgebracht.
Bei Elternteilen, die ein festhaltendes und entfremdendes Verhalten zeigen liegt nicht selten eine unerkannte psychische Störung von, die zu diesem Verhalten führt. Diese sollte unbedingt behandelt werden, da ansonsten das Kind massiv geschädigt wird. Häufig wurden diese Eltern selbst in ihrer Kindheit, entfremdet und durften ihre Gefühle nicht leben oder mussten sie verdrängen.
Denn einem gesunden Elternteil, sollte schon der eigene Verstand sagen, dass ein Kind beide Eltern braucht und liebt, das gilt gerade bei einer Trennungssituation. Diese Tatsache ist das von sehr wichtiger Bedeutung für das Kind.
Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) kritisiert, dass Mängel, Versäumnisse, Fehlentscheidungen, grobe Ungerechtigkeiten, sprachliche Entgleisungen in familiengerichtlichen Verfahren keine Folgen haben. „Wir beobachten immer wieder, dass in familienrechtlichen Verfahren Justizopfer entstehen. Das wird hingenommen, übergangen, quasi als Kollateralschaden im Zusammenhang von Trennung und Scheidung.“, kritisiert der ISUV-Vorsitzende Josef Linsler. Der im ISUV-Blog dargestellte Fall eines Mannes und die anschließende Diskussion zeigen, dass dieser Fall kein Einzelfall ist. Des Weiteren wird deutlich, dass juristische Nachlässigkeit gerade in familienrechtlichen Verfahren zu Verbitterung und Zweifel am Rechtsstaat führen, wie die folgenden Meinungen belegen